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Schimmel und Mietrecht: Ihre Rechte und Pflichten

Was Mieter und Vermieter bei Schimmelbefall wissen müssen – Mietminderung, Beweislast und rechtliche Schritte.

Schimmel in der Mietwohnung ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern. Die zentrale Frage lautet immer: Wer ist schuld – und wer muss zahlen? Die Antwort hängt von der Ursache ab.

Pflichten von Mieter und Vermieter

VPflichten des Vermieters

  • Wohnung in mangelfreiem Zustand übergeben
  • Bauliche Mängel beseitigen (Wärmebrücken, Undichtigkeiten)
  • Funktionierende Heizung und Lüftungsmöglichkeit gewährleisten
  • Schimmelschäden durch Baumängel auf eigene Kosten sanieren

MPflichten des Mieters

  • Regelmäßiges und ausreichendes Lüften
  • Angemessenes Heizen aller Räume
  • Schimmelbefall unverzüglich dem Vermieter melden
  • Möbel mit Abstand zu Außenwänden aufstellen

Mietminderung bei Schimmelbefall

Schimmel stellt einen Mangel der Mietsache dar (§ 536 BGB). Wenn der Vermieter für die Ursache verantwortlich ist, haben Sie als Mieter das Recht auf Mietminderung.

BefallMietminderungReferenz
Leichter Befall (einzelne Flecken)5–10 %AG Osnabrück, 2008
Mittlerer Befall (mehrere Räume)10–25 %LG Berlin, 2012
Schwerer Befall (Gesundheitsgefahr)25–50 %LG Hamburg, 2015
Unbewohnbarkeitbis 100 %AG Charlottenburg, 2016

Achtung: Mindern Sie die Miete niemals eigenmächtig ohne vorherige Mängelanzeige und angemessene Fristsetzung. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Mieterverein beraten.

So gehen Sie richtig vor

1

Dokumentieren

Fotografieren Sie den Befall mit Datum. Messen und notieren Sie die Luftfeuchtigkeit.

2

Mängelanzeige

Informieren Sie den Vermieter schriftlich (Einschreiben). Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung (2–4 Wochen).

3

Gutachten einholen

Lassen Sie die Ursache durch einen unabhängigen Sachverständigen feststellen.

4

Rechtsberatung

Wenden Sie sich an einen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht.

Wichtige Gerichtsurteile

BGH (VIII ZR 271/09)

Der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter den Schimmel verursacht hat – nicht umgekehrt.

LG Berlin (65 S 400/10)

Auch bei 'normalem' Lüftungsverhalten kann eine Wärmebrücke zu Schimmel führen – Vermieter haftet.

AG Hamburg (49 C 148/14)

Mieter darf Möbel an Außenwänden aufstellen. Der Vermieter muss die Wohnung so gestalten, dass dies möglich ist.

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GM
Autor
Georg Meyer
Experte für Bauphysik & Schimmelprävention
Über 25 Jahre Erfahrung in der Analyse und Beseitigung von Schimmelproblemen
BauphysikSchimmelgutachterEnergieberater

Quellen & Referenzen

  1. BGH Urteil VIII ZR 271/09: Beweislast bei Schimmel in Mietwohnungen
  2. LG Berlin 65 S 400/10: Wärmebrücken als Vermieterverantwortung
  3. AG Hamburg 49 C 148/14: Möbel an Außenwänden
  4. Deutscher Mieterbund: Schimmel in der Mietwohnung
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